Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbefehls bei Begründungsmängeln
1. In einem Durchsuchungsbeschluss sind die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat sowie die aufzufindenden Beweismittel darzulegen. 2. Außerdem sind die tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Tatverdacht gegen den Beschuldigten ergibt, aufzuführen, soweit dies nicht den Untersuchungszweck gefährden würde. Der Beschluss darf sich nicht auf die Mitteilung beschränken, dass »aufgrund von Tatsachen zu vermuten […]