Milosevic Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Strafrecht in Ulm

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Rechtsanwalt Milosevic

Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten oder werden Sie einer Straftat beschuldigt?

Liegt eine Anklage oder  ein Strafbefehl gegen Sie vor?

Erfolgte eine Festnahme eines Angehörigen oder wurde ein Durchsuchungsbeschluss vollzogen?

Es ist Ihr gutes Recht, in jeder Lage des Verfahrens  einen Strafverteidiger Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Besonders zeitnah zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden und man durch unüberlegte Einlassungen erhebliche Fehler begehen kann.

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Beschuldigter oder Angeklagter im Strafverfahren sind. Aber auch als Opfer einer Straftat dürfen Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.

Über eMail bin ich auch außerhalb der telefonischen Sprechzeiten erreichbar. In eiligen Fällen kann die Mandatierung auch per Mail oder Fax erfolgen. Die notwendigen Unterlagen hierzu finden Sie unter Formulare. Außerdem bietet der Ulmer Anwaltsverein eine Anwaltsnotdienst an. Die Nummer finden Sie hier.

Mihael Milosevic, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rosengasse 17, 89073 Ulm

Tel. 0731/15157790, Fax. 0731/15157799, Mail. kanzlei@milosevic.de

Kontaktformular

Strafverteidiger Ulm

Bei Verhaftung und Durchsuchung kontaktieren Sie mich bitte sofort über meine Kanzlei. Sollte ich nicht erreichbar sein, finden Sie auf http://www.anwaltverein-ulm.de/ die Nummer vom Strafverteidigernotdienst für Ulm.

Fachanwalt Strafrecht

Der Fachanwaltstitel belegt, dass der Anwalt besondere Kenntnisse in dem entsprechenden Fachgebiet und entsprechend praktische Erfahrung hat und sich regelmäßig fortbildet. Gerade im Strafrecht ist ein erfahrener Strafverteidiger wichtig,

RSS Aktuelles @ hrr-strafrecht.de

  • HRRS 2019 Nr. 31: BGH 2 StR 353/16 - Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vermögensschaden bei Kaufverträgen über Wertpapiere
  • HRRS-Ausgabe 1/2019 Aufsatz: Pohlreich-Die Strafbarkeit des „Grapschens“ als sexuelle Belästigung im Sinne von § 184i StGB - ein Etikettenschwindel? Zugl. Bespr. zu BGH HRRS 2018 Nr. 749

RSS Strafrecht

  • BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - 5 StR 198/18
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