Milosevic - Fachanwalt für Strafrecht
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Rechtsanwalt Milosevic

Rechtsanwalt Milosevic

Zu meinem Tätigkeitsfeld gehört neben der klassischen Verteidigung im Strafverfahren auch die Verteidigung im Bußgeldverfahren, in Ausnahmefällen auch die Vertretung von Opfern von Straftaten im Rahmen von Nebenklage und Adhäsionsverfahren sowie die Zeugenbeistandschaft.

Als Strafverteidiger begleite ich Sie durch das Ermittlungsverfahren, fordere die Akteneinsicht an und bespreche mit Ihnen, ob und in welchem Umfang eine Einlassung zur Sache erfolgt. Ich vertrete Sie in Strafverfahren erster Instanz (Amtsgericht und Landgericht), Berufungsverfahren (Landgericht) und Revisionsverfahren (Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof).

Bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung darf sich das Opfer dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. In dem Rahmen können auch zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen des Adhäsionsverfahrens geltend gemacht werden. Das Adhäsionsverfahren bietet aber auch Geschädigten von Vermögensdelikten die Möglichkeit, einen zivilrechtlichen Titel im Strafverfahren gegen den Täter zu erlangen.

Als Zeuge im Strafverfahren besteht gelegentlich die Gefahr, selbst in das Visier der Justiz zu kommen, insbesondere, wenn das eigene Handeln in der Vergangenheit nicht völlig korrekt war und man sich nun der Gefahr aussetzt, bei Erfüllung der Zeugenpflichten eigene Straftaten einzugestehen. In solchen Fällen kann ein Zeugenbeistand den Zeugen begleiten und auf die Anwendung gesetzlicher Auskunftsverweigerungsrechte achten

Mihael Milosevic, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rosengasse 17, 89073 Ulm

Tel. 0731/15157790, Fax. 0731/15157799, Mail. kanzlei@milosevic.de

Kontaktformluar

Strafverteidiger Ulm

Bei Verhaftung und Durchsuchung kontaktieren Sie mich bitte sofort über meine Kanzlei. Sollte ich nicht erreichbar sein, finden Sie auf http://www.anwaltverein-ulm.de/ die Nummer vom Strafverteidigernotdienst für Ulm.

Fachanwalt Strafrecht

Der Fachanwaltstitel belegt, dass der Anwalt besondere Kenntnisse in dem entsprechenden Fachgebiet und entsprechend praktische Erfahrung hat und sich regelmäßig fortbildet. Gerade im Strafrecht ist ein erfahrener Strafverteidiger wichtig,

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  • HRRS 2023 Nr. 998: BGH 5 StR 80/23 - Urteil vom 7. Juni 2023 - Abgrenzung von Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit
  • HRRS 2023 Nr. 941: BGH 2 StR 87/22 - Beschluss vom 17. Januar 2023 - Besetzungseinwand nach § 222b Abs. 3 StPO in der Revision

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