Milosevic - Fachanwalt für Strafrecht
  • Startseite
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Im Notfall

Du bist hier: Startseite1 / Im Notfall
  • über mich
  • Strafrecht
  • BtmG
  • Im Notfall
    • Schweigerecht
    • Verhalten bei Durchsuchung
    • Verhaftung
  • Gebühren
  • Aktuelle Urteile
  • Formulare
  • Kontakt
  • Videokonferenz

Im Notfall

Bei Festnahme, Durchsuchung und Beschlagnahme gilt:

Dulden
Ruhe bewahren und sich kooperativ verhalten. Leisten Sie keinen Widerstand.

Anrufen
sofort einen Verteidiger kontaktieren

Schweigen
Machen Sie keinesfalls Angaben gegenüber den Beamten, die über die Personalien hinausgehen

Ihre Schweigerechte                     Verhalten bei Durchsuchung                     Verhalten bei Festnahme

Wenn Sie mich nicht erreichen können, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Alfred Nübling, Ulm. Sollte auch der Kollege nicht erreichbar sein, finden Sie die Nummer des Anwaltsnotdienstes in Strafsachen für Ulm unter der Internetseite des Ulmer Anwaltsvereins. 

Mihael Milosevic, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rosengasse 17, 89073 Ulm

Tel. 0731/15157790, Fax. 0731/15157799, Mail. kanzlei@milosevic.de

Kontaktformular

Strafverteidiger Ulm

Bei Verhaftung und Durchsuchung kontaktieren Sie mich bitte sofort über meine Kanzlei. Sollte ich nicht erreichbar sein, finden Sie auf http://www.anwaltverein-ulm.de/ die Nummer vom Strafverteidigernotdienst für Ulm.

Fachanwalt Strafrecht

Der Fachanwaltstitel belegt, dass der Anwalt besondere Kenntnisse in dem entsprechenden Fachgebiet und entsprechend praktische Erfahrung hat und sich regelmäßig fortbildet. Gerade im Strafrecht ist ein erfahrener Strafverteidiger wichtig,

RSS Aktuelles @ hrr-strafrecht.de

  • HRRS 2025 Nr. 710: BGH 3 StR 230/24 – Beschluss vom 5. März 2025 - Umfangbedingte sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
  • HRRS 2025 Nr. 645: BGH 2 StR 419/23 – Beschluss vom 13. Februar 2025 - Einziehung von Immobilien trotz teilweiser Kreditfinanzierung

RSS Strafrecht

  • LG Trier, Beschluss vom 17.12.2024 - 5 Qs 145/24
  • AG Offenburg, Urteil vom 26.05.2025 - 4 Ds 300 Js 5128/24
© Copyright - Milosevic - Fachanwalt für Strafrecht - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen