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Gebühren

Grundsätzlich richten sich die Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), sofern keine Honorarvereinbarung getroffen wird.

Bei überschaubaren Strafverfahren wird eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren im Ausnahmefall möglich sein. Meist sind die gesetzlichen Gebühren  nicht mehr angemessen im Verhältnis zum Arbeitsaufwand und der besonderen Qualifikation des Verteidigers. Auch bei besonders heiklen Fällen, insbesondere bei der Verteidigung in Sexualstrafsachen, sind die gesetzlichen Gebühren regelmäßig nicht mehr angemessen. Somit erfolgt regelmäßig eine Honorarvereinbarung mit Stundensätzen und/oder Pauschalen.

Generell gilt:

Ein Gebührenvorschuss ist üblich.

Die wirtschaftliche Situation spielt keine Rolle für die Frage der Beiordnung als Pflichtverteidiger, sondern nur die drohenden rechtlichen Folgen (Freiheitsstrafe über einem Jahr, Unterbringung, usw.).

Eine Erstattung der Gebühren für das Ermittlungsverfahren durch die Staatskasse erfolgt nicht, sofern das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird, ohne dass es zu einer Anklage kommt.

Auch bei Freispruch werden nur die gesetzlichen Gebühren erstattet, nicht vereinbarte Stunden- oder Pauschalhonorare.

Im Falle einer Pflichtverteidigung sind die Gebühren geringer als bei einem Wahlverteidiger. „Zusatzdienstleistungen“ wie die Beantragung von Besuchsgenehmigungen oder die Information von Angehörigen sind dann nur eingeschränkt möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Zuzahlung auf das Pflichtverteidigerhonorar.

Sonderfall Beratungshilfe:

Anders als in anderen Rechtsgebieten gibt es Beratungshilfe in Strafsachen nur für eine Beratung, nicht aber für eine Vertretung. Bereits für die Akteneinsicht muss die Vertretung angezeigt werden. Ohne Akteneinsicht kann eine konkrete und sachgerechte  Beratung im Regelfall nicht erfolgen.

Mihael Milosevic, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rosengasse 17, 89073 Ulm

Tel. 0731/15157790, Fax. 0731/15157799, Mail. kanzlei@milosevic.de

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Strafverteidiger Ulm

Bei Verhaftung und Durchsuchung kontaktieren Sie mich bitte sofort über meine Kanzlei. Sollte ich nicht erreichbar sein, finden Sie auf http://www.anwaltverein-ulm.de/ die Nummer vom Strafverteidigernotdienst für Ulm.

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Der Fachanwaltstitel belegt, dass der Anwalt besondere Kenntnisse in dem entsprechenden Fachgebiet und entsprechend praktische Erfahrung hat und sich regelmäßig fortbildet. Gerade im Strafrecht ist ein erfahrener Strafverteidiger wichtig,

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