Milosevic - Fachanwalt für Strafrecht
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Formulare

Soweit die Tätigkeit des Verteidigers über eine reine Erstberatung hinaus gehen soll, bietet sich eine ausführliche Besprechung oft erst nach Akteneinsicht an. In diesen Fällen kann nach Rücksprache mit dem Verteidiger die Mandatierung auch schriftlich erfolgen.

Hierzu bestätigen Sie bitte zunächst die Kenntnisnahme folgender allgemeiner Belehrungen:

Allgemeine Hinweise

Beachten Sie hierzu auch das Informationsblatt zum Datenschutz:

DSGVO

Füllen Sie bitte auch den Personalbogen aus:

Aufnahmebogen

Bei schriftlicher Mandatierung steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Die Belehrung finden Sie hier:

Widerrufsbelehrung

Für die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden benötige ich eine Vollmacht.

Strafprozessvollmacht

Bitte beachten Sie: Sie erhalten regelmäßig bei Mandatsannahme noch eine Gebührenvereinbarung zur Unterzeichnung. Die Gebührenvereinbarung beinhaltet im Wesentlichen einen Stundensatz von 250,- € netto (297,50 € Brutto), mindestens jedoch die gesetzlichen Höchstgebühren nach RVG. 

Pismena komunikacija se odvija isključivo na njemačkom jeziku. E-poruke će biti obrađene samo ako su napisane na njemačkom jeziku.

Mihael Milosevic, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rosengasse 17, 89073 Ulm

Tel. 0731/15157790, Fax. 0731/15157799, Mail. kanzlei@milosevic.de

Kontaktformular

Strafverteidiger Ulm

Bei Verhaftung und Durchsuchung kontaktieren Sie mich bitte sofort über meine Kanzlei. Sollte ich nicht erreichbar sein, finden Sie auf http://www.anwaltverein-ulm.de/ die Nummer vom Strafverteidigernotdienst für Ulm.

Fachanwalt Strafrecht

Der Fachanwaltstitel belegt, dass der Anwalt besondere Kenntnisse in dem entsprechenden Fachgebiet und entsprechend praktische Erfahrung hat und sich regelmäßig fortbildet. Gerade im Strafrecht ist ein erfahrener Strafverteidiger wichtig,

RSS Aktuelles @ hrr-strafrecht.de

  • HRRS 2025 Nr. 710: BGH 3 StR 230/24 – Beschluss vom 5. März 2025 - Umfangbedingte sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
  • HRRS 2025 Nr. 645: BGH 2 StR 419/23 – Beschluss vom 13. Februar 2025 - Einziehung von Immobilien trotz teilweiser Kreditfinanzierung

RSS Strafrecht

  • BVerfG, Beschluss vom 05.06.2025 - 2 BvR 373/25
  • AG Niebüll, Urteil vom 06.12.2024 - 16 Ds 107 Js 16964/23
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