Übersetzung der Aufforderung, einen Pflichtverteidiger zu benennen
Das Recht auf ein faires Verfahren gebietet es, dass wesentliche Schriftstücke zu übersetzen sind; hierzu gehört auch die Aufforderung, einen Pflichtverteidiger seines Vertrauens zu benennen.
(LG München I, Beschl. v. 04.05.2018 – 16 Qs 12/18)