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Aktuelle Urteile

22/04/2024/in Uncategorized /von milo
Konsumcannabisgesetz – Bundesgerichtshof setzt
Grenzwert der nicht geringen Menge für
Tetrahydrocannabinol (THC) auf 7,5 g fest

 

Beschluss vom 18. April 2024 – 1 StR 106/24

Das Landgericht Ulm hatte die Angeklagten A. und M. wegen Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Marihuanaplantage nach der bisher geltenden Rechtslage jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil im Verfahren über die Revisionen der beiden Angeklagten entsprechend den zum 1. April 2024 in Kraft getretenen Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im Schuldspruch jeweils neu gefasst. Zudem hat er den Grenzwert der nicht geringen Menge i.S. von § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG auf 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC) festgesetzt.

Infolge des gegenüber der bisherigen Rechtslage niedrigeren Strafrahmens des § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und insoweit zur erneuten Strafbemessung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Vorinstanz:

LG Ulm – Urteil vom 18. Dezember 2023 – 2 KLs 73 Js 9434/23

Zur Erklärung: bis 60g straffrei – ab 61g besonders schwerer Fall mit Mindeststrafe 3 Monate.

https://milosevic.de/wp-content/uploads/2015/06/milosevic-300x101.png 0 0 milo https://milosevic.de/wp-content/uploads/2015/06/milosevic-300x101.png milo2024-04-22 15:46:042024-04-22 15:46:04

Ver­ur­tei­lung wegen Han­dels mit CBD-Blüten

13/10/2022/in Uncategorized /von milo

„Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die von den Angeklagten bei den beiden Taten jeweils gehandelten 60 kg Blüten von Cannabispflanzen mit hohem Cannabidiolanteil (CBD-Blüten) Betäubungsmittel im Sinne des § 1 Abs. 1 BtMG iVm Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG waren. Es handelte sich nach der zutreffenden Bewertung der Strafkammer um Teile von zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, die nicht der Ausnahmeregelung unter Buchst. b zur Position Cannabis in der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG unterfielen.
Zwar lag der Gehalt des Wirkstoffs THC – der, anders als Cannabidiol, psychoaktiv ist – in den Blüten bei 0,2 %, sodass er den Grenzwert der Ausnahmevorschrift nicht überschritt. Auch verfolgten die Angeklagten mit dem Verkauf der Blüten ausschließlich gewerbliche Zwecke im Sinne der Ausnahmevorschrift (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. März 2021 – 6 StR 240/20, NStZ 2021, 549, 550 m. krit. Anm. Patzak/Keuth). Nach den Feststellungen war aber – anders als von der Ausnahmevorschrift vorausgesetzt – ein Missbrauch der CBD-Blüten zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen.“

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS vom 23. Juni 2022
5 StR 490/21

Warum? Wenn man die Blüten erhitzt, erhöht sich der THC-Wert. 60 Kg in den Ofen und man hat vermutlich nen geilen Joint.

https://milosevic.de/wp-content/uploads/2015/06/milosevic-300x101.png 0 0 milo https://milosevic.de/wp-content/uploads/2015/06/milosevic-300x101.png milo2022-10-13 18:20:092022-10-13 18:21:43Ver­ur­tei­lung wegen Han­dels mit CBD-Blüten

Übersetzung der Aufforderung, einen Pflichtverteidiger zu benennen

02/10/2018/in Uncategorized /von milo

Das Recht auf ein faires Verfahren gebietet es, dass wesentliche Schriftstücke zu übersetzen sind; hierzu gehört auch die Aufforderung, einen Pflichtverteidiger seines Vertrauens zu benennen.

(LG München,04.05.2018 – 16 Qs 12/18)

https://milosevic.de/wp-content/uploads/2015/06/milosevic-300x101.png 0 0 milo https://milosevic.de/wp-content/uploads/2015/06/milosevic-300x101.png milo2018-10-02 04:53:312018-10-02 04:53:31Übersetzung der Aufforderung, einen Pflichtverteidiger zu benennen
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Mihael Milosevic, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rosengasse 17, 89073 Ulm

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