Übersetzung der Aufforderung, einen Pflichtverteidiger zu benennen

Das Recht auf ein faires Verfahren gebietet es, dass wesentliche Schriftstücke zu übersetzen sind; hierzu gehört auch die Aufforderung, einen Pflichtverteidiger seines Vertrauens zu benennen.

(LG München,04.05.2018 – 16 Qs 12/18)